Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 22.10.2026 (ersetzt die Fassungen vom 24.09. und 21.10.2026)
1. Geltungsbereich
Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen
Rezic Rigital, c/o Zuger BusinessHub GmbH, Inhaber: Mario Rezic, Alte Steinhauserstrasse 10, 6330 Cham, Schweiz
nachfolgend „Anbieter“
und dem jeweiligen Geschäftskunden, nachfolgend „Kunde“.
Die Leistungen richten sich ausschliesslich an Unternehmen und selbständig Erwerbende im geschäftlichen Kontext (B2B).
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurden.
2. Leistungsgegenstand
Rezic Rigital erbringt Managed Services insbesondere in den Bereichen:
- CRM- und Automationssysteme;
- Prozessdigitalisierung;
- Termin-, Erinnerungs-, No-Show- und Follow-up-Systeme;
- Kunden- und Opportunity-Pipelines;
- Bewertungsanfragen und Review-Prozesse;
- Websites und Funnels;
- Google Business Profile;
- vereinbarte Integrationen und Automations-Erweiterungen.
Es wird grundsätzlich kein Eigentum an einer eigenständigen Rigital-Software übertragen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Offerte, Dienstleistungsvertrag und allfälligen Zusatzvereinbarungen.
Zusätzliche Funktionen, Integrationen, Sonderworkflows oder Änderungen ausserhalb des vereinbarten Umfangs werden nur nach Absprache umgesetzt und können separat verrechnet werden.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Freigaben und Zugänge zur Verfügung und sorgt dafür, dass von ihm bereitgestellte Inhalte, Daten und Weisungen rechtmässig sind.
Der Kunde ist insbesondere verantwortlich für:
- die Rechtmässigkeit der Daten seiner Endkunden und Interessenten;
- erforderliche Informationspflichten und Einwilligungen;
- berufsrechtliche oder vertragliche Geheimhaltungspflichten;
- die Richtigkeit seiner Inhalte und Angaben;
- die datenschutzkonforme Nutzung des Systems durch seine Mitarbeitenden.
Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung können vereinbarte Termine entsprechend verschieben.
Soweit Ansprüche Dritter ausschliesslich auf rechtswidrigen, vom Kunden bereitgestellten Inhalten, Daten oder Weisungen beruhen, stellt der Kunde den Anbieter im gesetzlich zulässigen Umfang von solchen Ansprüchen frei. Eine eigene Pflichtverletzung des Anbieters bleibt davon unberührt.
4. Datenschutz und sensible Daten
Soweit Rezic Rigital Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, gilt zusätzlich die Auftragsbearbeitungsvereinbarung (AVV).
Rigital ist im Standard als Front-Office-, Termin-, CRM- und Automationssystem und nicht als medizinisches Dossier oder Dokumentationssystem vorgesehen. Der Kunde darf das System nicht ohne vorgängige schriftliche Abstimmung mit Rezic Rigital systematisch zur Erfassung von Diagnosen, Symptomen, Anamnesen, Therapie- oder Behandlungsnotizen oder medizinischen Dokumenten verwenden.
Unterliegt der Kunde einem Berufsgeheimnis (z. B. nach Art. 321 StGB), ist er dafür verantwortlich, dass der Einsatz von Rigital und der in den Vertragsunterlagen genannten Dienstleister für seine Berufsausübung zulässig ist und seine Endkunden soweit erforderlich informiert wurden bzw. eingewilligt haben. Rezic Rigital beschränkt Zugriffe auf Auftragsdaten auf das Notwendige und behandelt sie vertraulich.
5. Abnahme von Projektleistungen
Nach Fertigstellung einer abnahmepflichtigen Projektleistung erhält der Kunde Gelegenheit zur Prüfung.
Offensichtliche wesentliche Mängel sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Bereitstellung in Textform und nachvollziehbar zu melden. Erfolgt keine solche Meldung und wird die Leistung produktiv genutzt, gilt sie im geschäftlichen Verkehr als abgenommen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen.
Verdeckte Mängel sind nach Entdeckung innert angemessener Frist zu melden.
6. Drittplattformen und Kundenaccounts
Zur Leistungserbringung können Drittplattformen und Kundenaccounts eingesetzt werden, insbesondere CRM-, Kalender-, Cloud-, E-Mail-, SMS-, Telefonie-, Website-, Domain-, Google- oder Buchhaltungsdienste.
Der Kunde bleibt Eigentümer seiner eigenen externen Accounts, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Rezic Rigital schuldet die fachgerechte Einrichtung und Betreuung der vereinbarten Rigital-Leistungen, nicht jedoch die ununterbrochene Verfügbarkeit oder unveränderte Funktionsweise unabhängiger Drittplattformen.
Rezic Rigital haftet nicht für Störungen, Änderungen, Sperren oder Ausfälle, die ausschliesslich aus der Sphäre eines unabhängigen Drittanbieters stammen und von Rezic Rigital weder verursacht noch pflichtwidrig verschärft wurden. Rezic Rigital wird im Rahmen des vereinbarten Supports angemessene Massnahmen zur Fehleranalyse und, soweit möglich, Wiederherstellung oder Umgehung ergreifen.
Der Anbieter schuldet den ordnungsgemässen Versand von E-Mails und SMS über die eingesetzten Dienste, nicht jedoch deren Zustellung, Kenntnisnahme oder Beachtung durch die Empfänger (z. B. Spamfilter, Blockierungen durch Provider, falsche oder nicht erreichbare Adressen und Nummern).
Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, dass Bewertungsanfragen und seine Kommunikation mit Endkunden den Richtlinien der jeweiligen Plattform (z. B. Google) und dem anwendbaren Recht entsprechen. Das System fragt alle Endkunden unabhängig vom Ergebnis ihres Besuchs an; ein Einfluss auf Inhalt oder Veröffentlichung von Bewertungen besteht nicht.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Es gelten die in Offerte oder Dienstleistungsvertrag vereinbarten Preise.
Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innert 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Monatliche Gebühren sind im Voraus fällig.
Bei Zahlungsverzug kann Rezic Rigital nach angemessener Mahnung Leistungen aussetzen oder den Zugang zu betreuten Funktionen vorübergehend einschränken, soweit dies verhältnismässig und rechtlich zulässig ist. Gesetzliche Verzugszinsen bleiben vorbehalten.
Einmalige Setup- und Projektleistungen sind nach Projektstart grundsätzlich nicht rückerstattbar, soweit sie bereits erbracht oder verbindlich disponiert wurden. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
8. Vertragsdauer und Kündigung
Soweit in der individuellen Offerte nichts Abweichendes vereinbart ist, beträgt die Mindestvertragslaufzeit drei Monate ab Aktivierung / Go-Live des Systems. Als Aktivierung gilt die Bestätigung des Kunden in Textform (E-Mail genügt) oder die produktive Nutzung des bereitgestellten Systems. Danach läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter.
Er kann mit einer Frist von 30 Tagen auf Monatsende per E-Mail oder in anderer Textform gekündigt werden, erstmals auf das Ende der Mindestlaufzeit. Die einmalige Einrichtungsgebühr wird bei einer Kündigung nicht zurückerstattet (Ziffer 7).
Bereits fällige oder für bereits erbrachte Leistungen geschuldete Beträge werden durch die Kündigung nicht rückwirkend aufgehoben.
9. Vertragsende, Daten und Zugänge
Mit Vertragsende endet das Nutzungsrecht an den nur während der Vertragslaufzeit bereitgestellten Rigital-Komponenten, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Der Kunde kann vor Vertragsende eine Herausgabe der im System technisch verfügbaren Kundendaten in einem üblichen Standardformat verlangen. Personenbezogene Auftragsdaten werden nach Massgabe der AVV gelöscht oder herausgegeben.
Eigene Accounts des Kunden bleiben grundsätzlich beim Kunden. Für proprietäre Rigital-Workflows, Templates, Automationslogiken und Systemarchitekturen gilt Ziffer 10.
Rigital ist kein Archiv- und kein Datensicherungssystem. Gesetzliche Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten des Kunden (z. B. Behandlungs- oder Klientendokumentation) bleiben bei ihm und werden ausserhalb von Rigital erfüllt.
10. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
Von Rezic Rigital entwickelte oder bereitgestellte Automationen, Workflows, Templates, Prozesslogiken, technische Konzepte und Systemarchitekturen bleiben, soweit rechtlich schutzfähig und nicht ausdrücklich anders vereinbart, beim Anbieter.
Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vereinbarten Geschäftsbetrieb.
Kundeneigene Inhalte, Marken, Daten und bereits vor Vertragsbeginn bestehende Rechte bleiben beim Kunden.
11. Keine wirtschaftliche Erfolgsgarantie
Rezic Rigital schuldet die vereinbarte technische und organisatorische Leistung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
Insbesondere werden keine bestimmten Umsätze, Leadzahlen, Conversion-Raten, Rankings, No-Show-Reduktionen oder Bewertungszahlen garantiert.
12. Systembetrieb und Support
Rezic Rigital betreut die vereinbarten Systeme im Rahmen des gebuchten Leistungsumfangs. Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates, Drittanbieteränderungen oder notwendige technische Eingriffe können vorübergehende Einschränkungen verursachen.
Support erfolgt im vereinbarten Umfang. Sofern keine gesonderte Reaktionszeit vereinbart wurde, besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Sofort-Reaktionszeit.
13. Haftung
- Die Haftung für Schäden aus vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten wird nicht ausgeschlossen oder beschränkt, soweit eine solche Beschränkung gesetzlich unzulässig wäre.
- Für leichte Fahrlässigkeit haftet Rezic Rigital, soweit gesetzlich zulässig, nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren direkten Schaden.
- Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit der Höhe nach auf die vom Kunden in den letzten sechs Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis für die betroffene laufende Rigital-Leistung bezahlten Nettoentgelte begrenzt. Bei einer kürzeren Vertragsdauer gilt der bis dahin bezahlte Betrag.
- Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
- Zwingende gesetzliche Haftung sowie Ansprüche, die gesetzlich nicht im Voraus beschränkt werden dürfen, bleiben unberührt.
- Die Haftung für Hilfspersonen und Unterauftragnehmer richtet sich nach dem anwendbaren Recht und den vorstehenden, gesetzlich zulässigen Beschränkungen.
14. Änderungen des Leistungsumfangs und der AGB
Änderungen des individuell vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Abstimmung mit dem Kunden.
Rezic Rigital kann diese AGB für zukünftige Vertragsperioden anpassen, wenn sachliche Gründe wie Rechtsänderungen, Sicherheitsanforderungen oder wesentliche Änderungen der eingesetzten Plattformen dies erfordern. Wesentliche nachteilige Änderungen werden bestehenden Kunden in angemessener Form mitgeteilt. Individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen gehen den AGB vor.
15. Vertragsübertragung
Rezic Rigital kann Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auf eine Rechtsnachfolgerin oder eine von Mario Rezic gegründete bzw. kontrollierte Gesellschaft übertragen, sofern die berechtigten Interessen des Kunden gewahrt bleiben. Der Kunde wird über eine solche Übertragung informiert.
16. Referenznennung
Name, Logo, Marke, Fallstudie oder sonstige erkennbare Referenz des Kunden werden von Rezic Rigital nur nach vorgängiger Zustimmung des Kunden für eigene Referenz- oder Marketingzwecke verwendet.
17. Salvatorische Regelung
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung; die Parteien können eine zulässige Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Rezic Rigital.